Haus- und Verhaltensregeln von Valle Camping AB
Um eine angenehme Atmosphäre für alle zu schaffen, haben wir eine Reihe von Ordnungs- und Verhaltensregeln, die für alle Unterkünfte und Gäste auf dem Valle Camping gelten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, als Buchender einer Unterkunft oder Aktivität sicherzustellen, dass alle in Ihrer Gruppe diese Regeln kennen und befolgen.
Vieles ist natürlich gesunder Menschenverstand, aber um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir einige einfache Ordnungs- und Verhaltensregeln zusammengestellt. So weiß jeder, was bei einem Aufenthalt auf Valle Camping gilt.
Die Verhaltens- und Hausordnung wurde ursprünglich auf Schwedisch verfasst, und die schwedische Version ist rechtlich bindend. Um unseren ausländischen Gästen entgegenzukommen, stehen Übersetzungen in mehreren Sprachen zur Verfügung. Bei Abweichungen in der Auslegung oder im Inhalt gilt stets der schwedische Originaltext.
RAUCHVERBOT
- Es gilt ein absolutes Rauchverbot im Hostel, in allen Hütten, Sanitärgebäuden, auf den Stegen und anderen Gemeinschaftsbereichen. Es spielt keine Rolle, ob man allein auf dem Steg ist, da dies andere daran hindern könnte, auf die Stege zu gehen. Es herrscht Rauchverbot sowohl auf dem Bade- als auch auf dem Angelsteg, unabhängig davon, wer sich dort aufhält.
- Gäster, die gegen das Rauchverbot verstoßen, können mit den Kosten für die Reinigung belastet werden.
Lautstärke
- Wir möchten, dass alle nachts gut schlafen können. Daher sollte es auf dem Campingplatz nach 23:00 Uhr abends und bis 07:00 Uhr morgens ruhig und leise sein.
- Denken Sie daran, auch tagsüber Ihre neuen Nachbarn zu respektieren, zum Beispiel beim Autofahren, Ballspielen, Lautstärke von Gesprächen, Fernsehen, Radio, Musik usw. Seien Sie fair! Wiederholte Störungen, auch tagsüber, können zu einer Ermahnung oder zum Verweis vom Gelände führen.
Verkehr
- Motorisierter Verkehr ist nur für eingecheckte Gäste mit einer gültigen Buchung auf dem Campingplatz erlaubt.
- Motorverkehr auf dem Campingplatz ist nur zwischen Ihrer Hütte/Ihrem Zimmer/Ihrem Stellplatz und dem Ausgang/der Rezeption gestattet. Es ist also nicht erlaubt, jegliche Form von Freizeitfahren oder ‚Börnen‘, wie wir es hier auf der ‚Slätta‘ nennen, zu betreiben.
- Im Valle Campingplatz gibt es oft spielende Kinder. Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit und geben Sie immer denjenigen Vorrang, die zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren.
- Fahrzeuge, die sich auf dem Campingplatz bewegen oder auf dem Campingplatz einchecken (Wohnwagen, Wohnmobil oder anderes motorisiertes Fahrzeug), müssen fahrbereit sein, dürfen kein Fahrverbot haben und müssen über eine gültige Versicherung sowie andere erforderliche Genehmigungen verfügen. Fahrzeuge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können vom Gelände verwiesen oder nicht zugelassen werden.
Parken
- Das Parken ist nur für eingecheckte Gäste mit einer gültigen Buchung auf dem Campingplatz gestattet.
- Ein Fahrzeug pro Hütte/Zimmer/Stellplatz ist erlaubt. Bitte melden Sie sich an der Rezeption, wenn Sie mehr als ein Fahrzeug benötigen oder Besuch erwarten, siehe auch „Gäste von Gästen“.
- Unberechtigtes Parken/Parken ohne Genehmigung wird mit einer Zusatzgebühr von 800 SEK belegt. Falsch geparkte Fahrzeuge können auf Kosten des Gastes entfernt werden. Zuständig für die Parkraumüberwachung ist Valle Camping AB, +4651162109.
Fahrzeugaufladung
- Das Laden von Elektrofahrzeugen ist nur mit speziellen Typ-2-Ladestationen und ausschließlich an den gekennzeichneten Ladeplätzen erlaubt.
- Vorab gekaufte Ladung gilt pro Nacht und Fahrzeug. Bei Verstoß/Missbrauch wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, siehe unten.
- Das übrige elektrische System (Schuko-Steckdosen) ist nicht für diese Art von Belastung ausgelegt, was bedeutet, dass das Anschließen eines Elektroautos an normale Steckdosen zu Unterbrechungen in der Stromversorgung oder im schlimmsten Fall zu Bränden führen kann.
- Es ist daher STRIKT VERBOTEN, Elektrofahrzeuge (z. B. Hybridfahrzeuge, E-Autos, E-Scooter etc.) an normale Steckdosen auf dem Campingplatz anzuschließen.
- Verstöße gegen das Verbot des Anschlusses eines aufladbaren Fahrzeugs oder Missbrauch der vorab gekauften Ladung werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 800 SEK belegt. Steht das Fahrzeug nicht an der gebuchten Unterkunft, wird dem Fahrzeugeigentümer eine Strafgebühr für unerlaubtes Parken/unerlaubtes Abstellen des Fahrzeugs im Campingbereich berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Zusatzgebühr erhoben wird, sobald ein Fahrzeug an eine Steckdose angeschlossen wird – unabhängig davon, ob ein Ladevorgang stattfindet oder nicht.
Angeln
- Angeln ist nicht Teil des Jedermannsrechts und nur mit besonderer Genehmigung der Fischereirechtsinhaber erlaubt. Gäste, die auf dem Campingplatz eingecheckt sind, können eine eingeschränkte Erlaubnis zum Angeln im See erhalten. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die Rezeption. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
- Das Angelrecht ist persönlich, gilt nur während des Aufenthalts und kann jederzeit von Valle Camping AB ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
- Unzulässiges Angeln – zum Beispiel Angeln ohne Erlaubnis, entgegen der Regeln oder mit verbotenen Geräten – ist illegal und stellt einen Verstoß gegen das schwedische Fischereigesetz dar. Alle mutmaßlichen Verstöße werden der Polizei und/oder der Aufsichtsbehörde gemeldet. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob das Vergehen weitere Maßnahmen erfordert, beispielsweise als Jagdvergehen gemäß § 36 des Jagdgesetzes (1987:259).
Fahrzeugwäsche
- Der Campingplatz befindet sich in einem sehr sensiblen Naturschutzgebiet, und jegliches Abwaschen und Reinigen von Fahrzeugen stellt ein großes Risiko für die Natur dar. Alle Formen der Fahrzeugwäsche sind daher auf dem Gelände strikt verboten und mit einer Strafgebühr sowie einer Meldung an die Behörden verbunden, da es sich zudem um eine Umweltstraftat handelt.
- Gerne geben wir Tipps, wo Sie Ihr Fahrzeug während Ihres Urlaubs umweltgerecht waschen können.
Müll
- Halte es sauber und ordentlich um dich herum und hilf uns, den Campingplatz sauber und frei von Müll zu halten.
- Verlassen Sie die gemeinsamen Räumlichkeiten (zum Beispiel Toiletten, Wasch- und Duschbereiche, Sauna, Küche und Geschirr) in dem Zustand, den Sie selbst vorfinden möchten.
- Sortiere und entsorge den Müll in den Umweltstationen.
Haustiere
- In unseren Unterkünften ist es nur erlaubt, Hunde in den Campinghütten (nicht im Hostel) mitzubringen.
- Um Haustiere in die Campinghütte mitzunehmen, muss dies im Voraus gemeldet werden, und es fällt eine zusätzliche Gebühr für Haustiere an.
- Wenn Sie Haustiere dabei haben und in einer unserer Unterkünfte übernachten, müssen Sie uns dies an der Rezeption mitteilen.
- Haustiere dürfen niemals unbeaufsichtigt in unseren Unterkünften zurückgelassen werden. Wenn Haustiere dennoch in einer unserer Unterkünfte zurückgelassen werden, behalten wir uns das Recht vor, einzutreten und vorübergehend auf Kosten des Gastes für das Tier zu sorgen. In akuten Situationen, in denen Tiere verletzt werden oder in Gefahr sind, behalten wir uns das Recht vor, gemäß dem Tierschutzgesetz zu handeln.
- Ihr Haustier ist sicherlich das liebenswerteste der Welt, aber aus Respekt gegenüber anderen Menschen, Haustieren und wilden Tieren sollten alle Haustiere auf dem Gelände angeleint sein.
- Valle Camping liegt in naturnaher Umgebung, ist jedoch gleichzeitig ein Campingplatz, auf dem viele Menschen verweilen sollen. Daher ist es selbstverständlich, dass wir nach unseren Haustieren aufräumen.
Gäste für Gäste
- Eventuell übernachtende Gäste sowie zusätzliche Autos müssen bei der Ankunft gemeldet werden und sind zahlungspflichtig. Als Gäste gelten diejenigen, die nicht beim Check-in anwesend sind.
Grillen
- Verwenden Sie keine Einweggrills (diese sind auf dem Campingplatz verboten), sondern leihen Sie stattdessen einen unserer Kohlegrills, die auf dem Gelände bereitstehen.
- Jegliches Grillen muss mit Vorsicht und in sicherem Abstand zu brennbarem Material erfolgen. Bestehende Feuerverbote sind selbstverständlich einzuhalten. Beim Grillen oder Entzünden von Feuerstellen müssen unsere Brandschutzvorschriften beachtet werden – diese finden Sie hier.
- Denken Sie daran, keine glühenden Grillkohlen oder andere brennbare Gegenstände in unsere Müllbehälter zu werfen, sondern legen Sie sie stattdessen an den dafür vorgesehenen Ort.
- Hier finden Sie weitere Informationen über Grillen und Grillplätze.
Brandssicherheit
- Beim Einchecken bitte beachten, wo sich Feuerlöscher befinden. Feuerlöscheinrichtungen dürfen nur im Brandfall verwendet und nicht ohne Genehmigung blockiert oder entfernt werden.
- Im Brandfall: Retten – Warnen – Alarmieren (112) – Löschen.
- Das bedeutet: Menschen in Gefahr retten, die Umgebung warnen und die Feuerwehr alarmieren.
- Versuchen Sie, die Campingeinheiten und andere brennbare Gegenstände zu verschieben, und versuchen Sie zu löschen, wenn Sie einen Feuerlöscher oder einen Schlauch haben, aber gehen Sie keine unnötigen Risiken ein.
- Melden Sie der Rezeption immer Fragen, Gefahren oder Unfälle.
Ballsport
- Fußballspiele werden auf den ‚Fußballplatz‘ verwiesen. Zeigen Sie Respekt gegenüber Ihren Nachbarn bei allen Ballspielen auf dem Gelände.
Jedermannsrecht und Pflichten
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Das schwedische Jedermannsrecht („allemansrätten“) ist eine großartige Möglichkeit, die jedem Zugang zur Natur gewährt – egal ob man wandern, baden, Beeren pflücken oder einfach nur die Ruhe genießen möchte. Doch mit dieser Freiheit geht auch Verantwortung einher. Das Jedermannsrecht umfasst nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, Rücksicht auf Natur, Tiere, Grundbesitzer und andere Menschen zu nehmen.
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Wenn du dir unsicher bist, was laut Jedermannsrecht erlaubt ist, liegt es in deiner Verantwortung, dich vorher über die Regeln zu informieren, bevor du in die Natur gehst. Gute Informationen zum Jedermannsrecht findest du auf der Website der schwedischen Umweltschutzbehörde (Naturvårdsverket).
Schäden am Eigentum
- Der Campingplatz oder das Personal übernehmen keine Verantwortung für Schäden an oder den Verlust von Eigentum der Campinggäste.
- Derjenige, der Gebäude, Material oder das Eigentum der Gäste beschädigt, kann haftbar gemacht werden und für Schäden aufkommen müssen.
- Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung wird der Vorfall stets der Polizei gemeldet.
Weitere Ordnungs- und Verhaltensregeln
- Etwaige zusätzliche Anweisungen und Hausregeln, die auf dem Gelände angebracht oder in unseren Unterkünften verfügbar sind, sind zu befolgen (Reinigungs-, Hostel- und Küchennutzungshinweise).
- Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich über aktualisierte Hausordnungen zu informieren, die digital oder vor Ort bekannt gemacht werden können.
Schwere Verstöße
- Bei schwerwiegenden, vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Regeln behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Gast oder die gesamte Gruppe vom Gelände zu verweisen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.
Anwendung von Gebühren
- Etwaige oben genannte Gebühren werden direkt der für die Buchung verantwortlichen Person oder dem Unternehmen in Rechnung gestellt und müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Bei ausbleibender Zahlung fallen gesetzliche Zusatzgebühren sowie ggf. Inkassomaßnahmen an.
Möchten Sie uns auf etwas aufmerksam machen? Sie sind jederzeit willkommen, sich mit Anmerkungen und Fragen an uns an der Rezeption zu wenden unter 0511-621 09 – info@vallecamping.se
Zuletzt aktualisiert: 250101




